Öffentlicher Dienst - Krankenversicherungen - Beihilfe
Im Bereich der Krankenversicherung profitiert der entsprechende Personenkreis (Beamte, Richer, Ruhestandsbeamte; Witwer, Witwen, Waisen sowie berücksichtigungsfähige Angehörige) von der Beihilfeversorung.Die entsprechenden Regelsätze sind ergänzend privat zu versichern.
Wie im Bereich der "normalen" privaten Krankenversicherung gilt es auch hier, Spreu- und Weizen im "Tarifdschungel" aller Anbieter zu bewerten, das inpiduell passende Angebot zu erarbeiten.
Nutzen Sie unsere Kompetenzen zu Ihrem Vorteil. Kontaktieren Sie uns. Am einfachsten:
- per Telefon unter: 0049-6784-98395-0
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