Lexikon: Immobilien
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Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Rechtliche Grundlagen in Kurzform | Sofern der Erbbauvertrag ausschließlich die Nutzung bzw. Errichtung von Wohneigentum beinhaltet, darf der vereinbarte Erbbauzins nur alle drei Jahre, im Rahmen der veränderten allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, angepasst werden. Dies bedeutet aber auch, dass der Erbbauzins bei fallenden, allgemeinen Lebenserhaltungskosten sogar sinken kann. |
1,79 Monats-Nettomieten | inkl. MWSt bei Anmietung einer privatgenutzten Wohnimmobilie (Haus, Wohnung) |
1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks | Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. |
10. Die Kosten der Gartenpflege | Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen. |
11. Die Kosten der Beleuchtung | Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen. |
12. Die Kosten der Schornsteinreinigung | Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4, Buchstabe a berücksichtigt sind. |
13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung | Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. |
14. Die Kosten für den Hauswart | Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer (Erbbauberechtigte) dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft. Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach Nummern 2 bis 10 nicht angesetzt werden. |
15. Die Kosten | a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage; hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für einen nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Antennenanlage; oder |
16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtungen | Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der maschinellen Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind. |
17. Sonstige Betriebskosten | Das sind die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. |
2,38 Monats-Nettomieten | inkl. MWSt bei Anmietung einer gewerblich genutzten Immobilie (Büro, Laden, Werkstatt...) |
2. Die Kosten der Wasserversorgung | Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, die Kosten Ihrer Verwendung, einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe. |
3,57 % vom notariellen Kaufpreis | bei Ankauf einer Immobilie, egal ob wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzt |
3. Die Kosten der Entwässerung | Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nichtöffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe |