Berufs- o. Dienstunfähigkeit, Pflege, Rente, Hinterbliebene
Vorsorge in den Bereichen:
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Dienstunfähigkeit
- Pflege
- Rente
- Hinterbliebenenversorgung
in der heutigen Zeit richtig zu gestalten, gegebene Rahmenbedingungen wie:
- persönliche Situation
- staatliche Programme (Zuschüsse)
korrekt zu analysieren. Für den Endverbraucher alleine schon äußerst komplex. Ergänzt man dies, mit dem sich noch im Anschluß ergebenden Tarifdschungel der Anbieter ......... schon ambitioniert.
Ersparen Sie sich vorstehendes, punkten Sie mit unseren Lösungen.
Die Gesamtsituation für Sie aufzeigend, kann vorweg genommen werden, dass Sie um Eigeninitiative in diesem extrem wichtigen Part der persönlichen Absicherungen nicht umhin kommen.
Laut Statistik trifft es jeden vierten Arbeitnehmer, welcher durch eintretende Berufsunfähigkeit früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss.
Ein solcher Schicksalschlag ist oftmals verbunden mit dem finanziellen Ruin. Zahlreiche Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung führen im Ergebnis zu geringengen oder gar fehlender Leistung.
Nachstehend ein kleiner Überblick über bestehende Fakten:
- Vorzeitiger Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen
Gem. aktuellen Studien können mehr als 2 Millionen Arbeitnehmer in der BRD, gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten. Dies bedeutet im Klartext: Es trifft jeden 4. Arbeitnehmer. - Für junge Menschen, nach dem 01.01.1961 geboren, gibt es keine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese deckt den benötigten Bedarf bei weitem nicht. Als Beispiel aufzeigend: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro beträgt die volle Erwerbsminderungsrente lediglich 834 €. Von dieser Rente müssen u.a. die Krankenversicherung bestritten werden, ergänzend auch noch Steuern entrichtet werden. Zwar Erschrekend aber Wahr! - Die Berufsunfähigkeitsrente wurde für ältere Arbeitnehmer (vor 1961 geborene) wurde extrem gekürzt
Auch vor 1961 geborene sollten sich nicht auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente verlassen: Die Höhe der Leistungen wurde extrem gekürzt, entspricht nur noch der halben Erwerbsminderungsrente. - Jobannahme
Betroffene, welche in der Lage sind, mindestens 6 Stunden am Tag zu arbeiten, gelten nicht als erwerbsgemindert, erhalten somit keine Rente. Lästt der Gesundheitszustand eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zu, erhalten Betroffene nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Für Berufsanfänger gibt es keinen gesetzlichen Schutz
Um Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rente zu haben, müssen Angestellte mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Da diese Voraussetzung bei Berufsanfängern nicht erfüllt ist, erhält dieser Personenkreis keine Leistung, verliert hierdurch die Existensgrundlage.
Berufsunfähigkeit kommt oft schleichend
..... entgegen einer weit verbreiteten Meinung werden Menschen selten von heute auf morgen berufsunfähig. "Lediglich" bei ca. 15 % aller Fälle ist die Ursache zur Berufsunfähigkeit Unfallbedingt. Als Hauptgründe für den Verlust der Arbeitsunfähigkeit sind Erkrankungen des Herzens, der Gefäße, Rheuma und Gelenke sowie Krebserkrankungen verantwortlich.
Reicht eine Unfallversicherung?
Wie vorstehend aufgeführt , kann diese den benötigten Berufsunfähigkeitsschutz lediglich ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
Kontaktieren Sie uns. Am einfachsten:
- per Telefon unter: 0049-6784-98395-0
- per Telefax unter: 0049-6784-98395-50
- via E-Mail an: info@aikc-online.de