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wohnriester
Eigenheimrente

Umgangssprachlich bekannt unter Wohn-Riester, korrekt im Gesetz bezeichnet als "Eigenheimrente".

Auch der Staat hat erkannt, dass die eigenen 4-Wände durchaus mehr als ein Standbein der Altersvorsorge darstellen, die bereits bekannten Förderungen der Riester-Vorsorge (Rentensparpläne, etc.) durch die Gesetzesmodifizierung ende 2008 auf die Förderung des eigenen Hauses, der eigenen Wohnung erweitert.

Erreicht werden soll das mietfreie Wohnen im Alter. Die Förderungen funktioniert analog der bereits bekannten Wege, jedoch fließen die steuerbegünstigten Beiträge und Zulagen in die Tilgung des zur Anschaffung des selbstgenutzen Immobilieneigentums aufgenommenen Darlehens.

Vorteile:

  • Die Darlehenstilgung wird schneller vollzogen, im Ergebnis Zinsbelastungen eingespart.
  • Zulagen und Steuerbegünstigungen in der Ansparphase

Wie bei allem gilt es jedoch Augenmerk auf die Details zu legen. So sind auch offenkundige Nachteile gegeben:

  • die Finanzierung muss so geregelt werden, dass der Sparer seinen "Riesterkredit" bis zum 68. Lebensjahr getilgt hat
  • nachgelagte Besteuerung im Rentenalter
  • zweckgebundene Eigenverwendung der Immobilie ..... es lauern "schädliche Verwendungen" bei:
    • Verkauf
    • verschenken
    • auswandern
    • umziehen

...... und viele, viele weitere Details ......

Unser Angebot an Sie:

Wir beraten Sie in Sachen der Realisierung Ihres Immobilienvorhabens solide und kompetent. Den Baustein der etwaig möglichen Wohn-Riester-Förderung gilt es inpiduell zu prüfen, die Sinnhaftigkeit einer möglichen Migration zwecks Verhinderung von negativen Überraschungen im Einzelfall detailliert auszuarbeiten.

Kontaktieren Sie uns. Am einfachsten:

  • per Telefon unter: 0049-6784-98395-0
  • per Telefax unter: 0049-6784-98395-50
  • via E-Mail an: info@ais-w.com