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Rürup Rente

ruerup
Rürup-Rente

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht. Entgegen der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basisrente nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt.

Rürup-Verträge werden von vielen Konzernen angeboten. Ergebniswertend festzustellen ist, dass exorbitante Leistungsabweichungen bestehen. Für Sie bedeutet dies im Klartext: Verschenken Sie kein Geld! 

Nutzen Sie unsere Kompetenzen zur konkreten Ausgestaltung des von Ihnen benötigten Bedarfes, der sich für Sie individuell ergebenden steuerlichen Auswirkung, letztlich der Findung des passenenden Angebotes!

Kontaktieren Sie uns. Am einfachsten:

  • per Telefon unter: 0049-6784-98395-0
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Kurz-Informationen rund um Rürup: Mit Einführung wurde somit auch der vorrangigen Zielgruppe der Selbständigen die Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge eingeräumt. Angestellte als auch Beamte profitieren ebenfalls von den Vorteilen der Rürup-Rente. Durch den neu geschaffenenSonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr und Person kann auch dieser Personenkreis zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen.

Anzumerken ist hierbei, dass sich das absetzbare Kontingent um den Arbeitnehmer-Anteil sowie den steuerfreien Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gekürzt wird und die Beiträge selbst wiederum um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur GRV gekürzt werden (bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur GRV).  

Steuerliche Auswirkungen der Rürup-Rente sind in die Ansparphase als auch Leistungsphase zu unterscheiden. Während der Ansparphase können, ab dem Jahr 2005, 60 % der Beiträge, bis zum Jahr 2025 jährlich steigend um 2 %, auf dann 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Die Leistungsphase (Rentenphase) ist bis 2040 steuerlich "subventioniert", ab diesem Zeitpunkt 100 % steuerpflichtig:

 
Rentenbeginn 2005 2006 2007 2018 2019 2020 2021 2022 2038 2039 ab 2040
Anteil 50 % 52 % 54 % 76 % 78 % 80 % 81 % 82 % 98 % 99 % 100 %