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Private Krankenversicherungen

PKV-Versicherungsvergleich
Private Krankenversicherunge

In Deutschland gibt es mehr als 40 private Krankenversicherer (PKV). Jeder dieser Versicherer bietet eine Vielzahl von Tarifen,

  • angefangen von einem Leistungsniveau das der gesetzlichen Versicherung entspricht

  • bis hin zum Top Schutz, welche keine Wünsche mehr offen lassen.

Im Ergebnis stehen über 2.500 Tarifangebote zur Verfügung.

Diese inpiduell in Punkto Preis als auch Leistung, vorallem Anbieterstabilität zu werten ..... keine Aufgabe für Laien.

Unser Haus hat sich u.a. auf dieses Thema spezialisiert. Mit Kompetenz und Know-How erarbeiten wir Ihnen gerne inpiduelle Lösungsvorschläge.

Kontaktieren Sie uns. Am einfachsten:

  • per Telefon unter: 0049-6784-98395-0
  • per Telefax unter: 0049-6784-98395-50
  • via E-Mail an:       info@aikc-online.de

Nachstehend einige ergänzende Informationen:

Private Krankenversicherung für Freiberufler und Unternehmer:

Freiberufler sowie Unternehmer unterliegen nicht der Versicherungspflicht, können daher zwischen den Systemen der gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung frei wählen. Der betroffene Peronenkreis entscheidet sich sehr häufig für das System der privaten Krankenversicherung. Hauptgründe hierfür sind die oftmals besseren Leistungen sowie die meist hohen Beitragseinsparungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Besondere Beachtung ist der Absicherung des Verdienstausfalles im Krankeitsfall zu widmen. Hier hat der Personenkreis der freiberufler und auch Unternehmer keinerlei Schutz. Absicherungen können durch die Migration von Tagegeldleistungen erreicht werden.

Private Krankenversicherungen für Angestellte:

Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 49.500 € haben die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für, bereits seit 31.12.2002 versicherungsfreie gilt die besondere Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von 44.550,00 €. Neben besseren Leistungen profitieren Angestellte häufig von einem sehr hohen Prämieneinsparpotenzial.

Private Krankenversicherung für Studenten:

Ein Großteil der Studenten ist über einen Elternteil gesetzlich familienversichert. Die Familienversicherung endet zum 25. Geburtstag. Unmittelbar anschließend folgt die Versicherungspflicht als Student. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ab eingetretener Versicherungspflicht, kann eine Befreiung bei dem jeweiligen gesetzlichen Versicherer beantragt werden. Somit steht auch hier die Möglichkeit zu einem Systemwechsel in die private Krankenversicherung offen.

Private Krankenversicherungen für Beamte:

Beamte geniesen die Versorgung im Rahmen der Beihilfe. Diese übernimmt, in Abhängigkeit des Familienstatus unterschiedliche Kostensätze. Die verbleibenden Kosten sind von diesem Personenkreis privat zu übernehmen, sollten entsprechend privat abgesichert werden.

Rein informativ möchten wir Ihnen ergänzend einige Pauschale Informationen bezüglich den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mitteilen:

2005

Ab 01.07.2005 ist für Zahnersatz u. Krankengeld ein zusätzlicher Beitrag von 0,9 % zu zahlen. Da sich der Arbeitgeber an diesem Beitrag nicht zu Hälfte beteiligt, beträgt die monatliche Mehrbelastung bis zu 31,72 €

2005

Seit 01.01.2005 zahlen über 23-jährige Kinderlose GKV-Versicherte einen um 0,25 % erhöhten Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Da sich der Arbeitgeber an diesem Beitrag nicht zur hälfte beteiligt, beträgt die monatliche Mehrbelastung bis zu 8,81 €.

2004

Zuzahlungen beim Arztbesuch. Einführung der Praxisgebühr von 10 € pro Quartal.

2004

Arzneimittel: Zuzahlung von 10 % des Preises, mind. 5 € / max. 10 €

2004

Heilmittel: Zuzahlung von 10 %  der Kosten des Mittels zzgl. 10 € je Verordnung

2004

Hilfsmittel: Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel, mind. 5 € / max. 10 €

2004

Im Krankenhaus: Zuzahlung von 10 € pro Tag, begrenzt auf max. 28 Tage je Kalenderjahr

2004

Sehhilfen: Grundsätzlich keine Beteiligung mehr. Ausnahmen jedoch bei Kinder u. Jugendlichen sowie bei Erwachsenen mit starken Sehstörungen

2002

Zuzahlung für Arznei- u. Verbandsmittel geändert auf 4 € bis 5 €

2002

9 € Selbstbeteiligung pro Aufentdaltstag im Krankenhaus

2002

Krankentransporte: 13 € Selbstbeteiligung pro Fahrt

1999

Zuzahlungen von Arznei- u. Verbandsmittel geändert auf 8 DM bis 10 DM

1999

Streichung des Festzuschusses für Zahnersatz, jetzt wieder prozentualer Zuschuß (je nach Ausführung ca. 50 %), gleich Leistung jetzt auch wieder für nach 1978 Geborene

1998

Zuzahlung für Arznei- u. Verbandsmittel steigen auf 9 DM bis 13 DM

1998

Einführung des Festzuschusses bei Zahnersatz

1997

Kürzung des Krankengeldes um 10 %, Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlung

1997

Kein Zuschuß mehr für Brillengestelle

1997

Für nach 1978 Geborene keine Leistungen mehr für Zahnersatz

1993

Weitere Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei- u. Verbandsmittel sowie im Krankenhaus

1993

Einschränkungen des Versicherungsschutzes im Ausland

1989

Erhöhung der Zuzahlungen

1989

Reduzierung der Kassenzuzahlungen für Sehhilfen

1984

Beitragspflicht für Sonderzahlungen (Urlaubs- u. Weihnachtsgeld)

1983

Keine Kostenübernahme mehr für Bagatellarzneimittel

1983

5 DM Selbstbeteiligung pro Aufentdaltstag im Krankenhaus

1982

Leistung für Zahnersatz reduziert von 80 % auf 60 %

1982

Einführung der Zuzahlung für Arznei- u. Heilmittel