Amtlicher Handel
Glossare
Begriff | Definition |
---|---|
Amtlicher Handel | In ihm findet der Handel in Wertpapieren, die von der Zulassungsstelle der Börse zur Kursfeststellung durch amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler zugelassen worden sind, statt. In der Hierarchie der Börsensegmente steht der amtliche Handel an oberster Stelle. (siehe auch Aktienmarkt) |