Lexikon: Börse- und Anlage
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Glossare
Begriff | Definition |
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Kapitalerhöhung | Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, um beispielsweise Käufe von anderen Unternehmen zu finanzieren. Bei einer Kapitalerhöhung werden neue Aktien ausgegeben. Die Aktionäre erhalten in der Regel ein Vorkaufsrecht, sogenanntes Bezugsrecht, auf die jungen Aktien. Diese werden dann an der Börse gesondert gehandelt, um sie von den Altaktien zu unterscheiden. |
Kassakurs | Aktueller Kurs des Basiswertes bei Optionsscheinen. Als Kassakurs wird ebenfalls der an deutschen Börsen für dort notierte Wertpapiere festgestellte Einheitskurs bezeichnet. |
KGV | siehe Kurs-Gewinn-Verhältnis |
Korrelation | Die Korrelation ist ein Maß für die gleichgerichtete Veränderung zweier Größen (zum Beispiel der Wertpapierkurse). Sie entspricht der auf Werte zwischen -1 und +1 normierten Kovarianz der betrachteten Größen. Ein Wert von +1 bedeutet einen völligen Gleichlauf, ein Wert von -1 einen völlig entgegengesetzten Verlauf und ein Wert von 0 einen unabhängigen Verlauf zweier Größen. Je ausgeprägter der Gleichlauf zweier Wertpapierkurse, desto weniger eignet sich eine Kombination dieser Wertpapiere zur Diversifikation bzw. zur Vernichtung des unsystematischen Risikos. |
Korrelationsmatrix | Die Korrelationsmatrix gibt die Korrelationen zwischen den in ihr aufgeführten Variablen (Wertpapierkursen) an. |
Kovarianz | Ein statistisches Maß für den Zusammenhang bzw. den Gleichlauf zwischen zwei Größen (zum Beispiel Wertpapierkursen). Da die Kovarianz ein nicht normiertes absolutes Maß darstellt, wird meist die Korrelation zur Beurteilung des Zusammenhanges von Wertpapierkursen herangezogen. |
Kurs-Gewinn-Verhältnis | Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) errechnet sich aus dem Quotienten von aktuellem Kurs und historischem bzw. prognostiziertem Gewinn je Aktie. Das KGV gibt an, wie viele Jahre lang das momentane Ergebnis je Aktie erzielt werden muss, um den Börsenkurs zu erzielen. |
Kursrisiko | Preisschwankungen an den Wertpapiermärkten, die mit der Gefahr einhergehen, Wertpapiere unter dem erwarteten Kurs veräußern zu müssen. |