Barausgleich
Glossare
Begriff | Definition |
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Barausgleich | Der Basiswert wird nicht effektiv an den Optionsscheininhaber geliefert, sondern er erhält die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem maßgeblichen Kurs für das Basisinstrument. Der Barausgleich ist für den Optionsscheininhaber wesentlich bequemer als die effektive Lieferung, da er nicht den Kaufpreis für die vereinbarte Menge des Basiswertes zu entrichten braucht (Call) bzw. die vom Optionsscheinverkäufer zu liefernde Menge des Basiswertes nicht übernehmen muss (Put). |