Freiverkehr
Glossare
Begriff | Definition |
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Freiverkehr | Unterstes, d.h. am wenigsten reguliertes Börsensegment. Im Freiverkehr werden Wertpapiere gehandelt, die die Anforderungen des amtlichen Handels und des geregelten Marktes nicht erfüllen, für die aber ein Interesse an einem transparenten Markt vorliegt. Im Unterschied zu den beiden anderen Marktsegmenten ist der Freiverkehr nicht im Börsengesetz geregelt und unterliegt allein der Missbrauchsaufsicht der jeweiligen Börsen. |