Genussschein
Glossare
Begriff | Definition |
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Genussschein | Mischform zwischen Aktie und festverzinslichem Wertpapier. Besitzer dieser Scheine haben, anders als Stammaktionäre, kein Stimmrecht. Dafür gibt es in der Regel einen höheren gesicherten Ertrag als bei Aktien in Form von Genussscheinausschüttung. |