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Optionsgeschäft

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Glossare

Begriff Definition
Optionsgeschäft

Bedingtes Termingeschäft. Beim Optionsgeschäft hat der Käufer einer Option hat das Recht, aber nicht die Pflicht einen Gegenstand (zum Beispiel Aktie oder Devisen) innerhalb einer bestimmten Frist (amerikanischer Optionstyp) oder zu einem bestimmten zukunftigen Zeitpunkt (europäischer Optionstyp) vom Verkäufer der Option (=Stillhalter) zum vereinbarten Kurs (=Basispreis) zu Kaufen (=Kaufoption, Call) oder zu verkaufen (=Verkaufsoption, Put). Für dieses Recht muss der Optionskäufer dem Optionsverkäufer den Optionspreis, der auch Optionsprämie genannt wird, entrichten.