Spekulationsteuer
Glossare
Begriff | Definition |
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Spekulationsteuer | Die Spekulationsteuer fällt im Rahmen der Einkommenssteuer an, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren (bzw. anderen Wirtschaftsgütern) nicht mehr als zwölf Monate beträgt (bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zwei Jahre). |