Lexikon: Assekuranz
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Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Kapitalanlagen | Die Versicherer, insbesondere die Lebensversicherungsunternehmen, haben das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich in Darlehen (Schuldscheine, Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile), aber auch in Grundbesitz u. a. Die Lebensversicherer erwirtschaften mit ihren Kapitalanlagen Erträge, die in die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer eingehen. Die Lebensversicherten sind am Überschuss der Unternehmen zu rund 98 Prozent beteiligt. |
Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft AG (KDV) | 1984 in Berlin gegründet, bietet die KDV wachstumsträchtigen mittelständischen Unternehmen aller Wirtschaftszweige - mit ausgewiesener Bonität und Solidität - Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen, ausgenommen Sanierungen und Venture-Capital-Beteiligungen. Aktionäre sind 105 Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Kapitalausstattung: z. Z. 110 Millionen DM; Adressen: Bismarckstraße 105, 10625 Berlin, Telefon: 0 30/3100 90; Steinstraße 1, 40212 Düsseldorf, Telefon: 0211/866240, Fax: 0211/86 62 444. |
Kapitalbildende Lebensversicherung | Sie ist die meistverbreitete Form der Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sie für den Erlebensfall Versorgungskapital an. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Aus steuerlichen Gründen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu empfehlen und zusätzlich ein Todesfallschutz von 60 Prozent der gesamten Beiträge erforderlich. |
Kapitaldeckungsverfahren | Finanzierungsform der Assekuranz. Jeder Versicherungsnehmer spart die später fälligen Leistungen selbst an. Anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherung sorgt jede Generation über Kapitalbildung für sich selbst. Dies macht die Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich, vor allem in der gemischten Kapitallebensversicherung, der privaten Rentenversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der privaten Krankenversicherung und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bereits eingetretene Schäden sind nach dem Kapitaldeckungsverfahren nicht versicherbar. |
Kapitalerträge | Setzen sich zusammen aus den Kapitalerträgen eines Geschäftsjahres, dem Vortrag aus einem Überschuss des Vorjahres, den Kapital- und Währungsgewinnen. Abgezogen werden bezahlte Zinsen, Kapital- und Währungsverluste sowie Abschreibungen. |
Kapitalertragsteuer | Bei einer Kapitalversicherung mit - in der Regel weniger als 12 Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. |
Kaskoversicherung | Die Kaskoversicherung unterscheidet sich in die sog. Teil- u. Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet die Schadenarten Diebstahl, Brand, Wildschäden usw. Die Vollkaskoversicherung deckt indess auch den eigen verursachten Unfallschaden ab. Wird der Vollkaskoversicherungsschutz gewünscht, beinhaltet dieser automatisch die Teilkaskoversicherung. Diese kann aber auch allein abgeschlossen werden. Auch im Kaskobereich muss das zugrunde liegende Tarifwerk genau durchforstet werden. Manche Assekuranzgesellschaften bieten mehrere Varianten des gewünschten Versicherungsschutzes an. So kann die Teilkaskoversicherung unter anderem auch Schäden, welche durch Marderbisse verursacht werden beinhalten oder auch nicht. Besonderes Augenmerk sollte auf den Bereich „Mehrwert“ (s. nächster Punkt) gelegt werden.Bei der Vollkaskoversicherung gibt es z.B. der Bereich im Bereich des Neuwertersatzes sehr große Unterschiede bei den einzelnen Anbietern. Manche leisten gar keinen Neuwertersatz mehr, andere bei Fahrzeugen die noch kein halbes Jahr alt sind. Viele leisten nur noch Zeitwertentschädigung. Mehrwert Der Schutzbrief Der Schutzbrief ist aber auch eine Dienstleistungs-Versicherung. Das heißt, der Versicherer erbringt die zur Beseitigung eines Schadens erforderlichen Leistungen selbst (z.B. es wird ein Ersatzfahrer besorgt, die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert oder eine Abschleppfirma beauftragt. Rabattretter / SFR-Klassen / Rückstufungen im Schadenfall Tarifgruppen Weiche Tarifmerkmale / Sondernachlässe und Rabatte / Erstbesitzernachlass / Neu- oder Vorführwagenrabatte Alter des Fahrzeuges, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Hausbesitzer, einen eingeschränkten Fahrerkreis (z.B.: Nur Versicherungsnehmer und Partner), junge Familien usw. Diese Kriterien können Ihre individuelle Prämie um bis zu 70 % beeinträchtigen. Achtung: Um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben, sollten die von Ihnen gemachten Angaben der Tatsache entsprechen. Es können erhebliche „Strafprämien“ auf Sie zukommen. |
KFZ-Versicherung | Bei den heutigen Tarifangeboten im KFZ-Bereich den Überblick zu behalten, ist selbst für Fachleute ein großes Problem. Damit auch Sie sich über die wichtigsten Tarifvarianten und Inhalte ein Bild machen können, nachstehende „Grob-Erläuterungen“: Der Typentarif. Haftpflichtversicherung Sehr wichtig: "Mallorcadeckung" (Differenzdeckung bei Nutzung eines Mietfahrzeuges im Ausland) Der Begriff entstand, als in den letzten Jahren der Tourismus ohne eigenen Wagen gerade auf Mallorca boomte. Die Folge: Im großen Umfang wurden Fahrzeuge vermietet. Diese Fahrzeuge hatten und haben aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Erschwerend kommt hinzu, dass im Falle eines Schadens die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass ein Deutscher einen Deutschen schädigt. Dieses hat zur Folge, dass die Schadensregulierung dann auch nach Deutschem Recht erfolgt. Die beispielsweise in Spanien geltenden Mindestdeckungssummen sind dann unzureichend. Als Ergänzung ein ganz wichtiger Tipp, welches Sie nur im „Kleingedrucktem“ überprüfen können: Viele KFZ-Versicherungsanbieter leisten bei Schäden im Ausland nur nach den dortigen Mindestversicherungssummen. Die Folge: Sie haften privat. |
Kompositversicherer | Versicherungsunternehmen, das verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreibt. Im Gegensatz dazu Unternehmen der Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherung. |
Kostenquote | Auch Kostensatz genannt; Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent; meist beschränkt auf das prozentuale Verhältnis der "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" zu den Beiträgen (nach Abzug der auf das abgegebene Rückversicherungsgeschäft entfallenen Anteile). |
Kündigung des Vertrages | Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluß des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages wird im allgemeinen der Rückkaufswert ausbezahlt. Das Versicherungsunternehmen kann den Vertrag nicht kündigen, sofern die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt werden. |
Kündigung, außerordentliche | Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Fortfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall lässt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat. Unabhängig vom Abschlussdatum gilt dies auch für die Kfz-Versicherung. Bei den übrigen Schadenversicherungen, die zwischen Januar 1991 und dem 25. Juni 1994 in Westdeutschland abgeschlossen wurden, kann eine kurzfristige Trennung erfolgen, wenn die Beitragserhöhung gegenüber dem letzten Beitrag mehr als 5 Prozent ausmacht - es sei denn, der Umfang des Versicherungsschutzes verändert sich. Beträgt die Verteuerung gegenüber Vertragsbeginn insgesamt mehr als 25 Prozent, so kann der Kunde ebenfalls innerhalb eines Monats kündigen. Ein vor 1992 in Ostdeutschland abgeschlossener Vertrag lässt sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsbescheides beenden, sofern man nicht Selbständiger oder Freiberufler ist. Handelt es sich um vor dem 1. Januar 1991 in Westdeutschland abgeschlossene Schadenpolicen, so ist eine Kündigung statthaft, wenn sich der Versicherungsschutz nach einem Jahr um mehr als 10 Prozent, in drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20 Prozent verteuert (Rechtsschutzversicherung: 15 bzw. 30 Prozent). |
Kündigung, ordentliche | Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate (Kfz-Haftpflicht: einen Monat) vor Ablauf gekündigt werden. Lebensversicherungs- und Krankenversicherungsverträge sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Für andere Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen kann zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist gekündigt werden (Kfz-Haftpflicht: einen Monat). Dieses Kündigungsrecht gilt - außer in der Krankheitskosten- Vollversicherung - für den Versicherer gleichermaßen. |