Auflassung
Glossare
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Auflassung | Als Auflassung wird die Einigung zwischen einem Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung einer Immobilie bezeichnet. Die Auflassung wird durch die Umschreibung/Übertragung auf den neuen Eigentümer des bebauten oder unbe- bauten Grundstücks im Grundbuch vollzogen! ( § 925 BGB) |