Auflassung
Glossare
Begriff | Definition |
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Auflassung | Als Auflassung wird die Einigung zwischen einem Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung einer Immobilie bezeichnet. Die Auflassung wird durch die Umschreibung/Übertragung auf den neuen Eigentümer des bebauten oder unbe- bauten Grundstücks im Grundbuch vollzogen! ( § 925 BGB) |