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Lexikon: Immobilien

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Glossare

Begriff Definition
Pauschal vereinbarte Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen

Haben die Mietparteien zur Abgeltung der Betriebskosten die Zahlung einer monatlichen Pauschale durch den Mieter vereinbart, so sind mit der Zahlung der Pauschale die Nebenkosten abgegolten. Selbst wenn in Wirklichkeit die Neben- kosten durch den Pauschalbetrag nicht abgedeckt sind, braucht der Mieter keine Nachzahlung zu leisten. Er kann allerdings auch keine Rückzahlung verlangen, wenn die Pauschale höher war als die tatsächlichen Kosten.
Aber auch wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter die Pauschale anheben darf, so kann er dies nur für die Zukunft und im Rahmen der nachgewiesenen Erhöhung der Betriebskosten tun.

Penthouse

Die über das komplette oberste Geschoss eines Gebäudes errichtete Wohnung. Meist sehr luxuriös, mit Dachterrasse oder auch als Maisonette-Wohnung.