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Lexikon: Immobilien

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Glossare

Begriff Definition
Zwangssicherungshypothek

Eine Sicherungshypothek muss gem. § 1184 (2) BGB als solche bezeichnet werden. Sie ist besonders fest mit der gesicherten Forderung verbunden und kann ohne diese auch nicht in Ausnahmefällen bestehen. Sie ist nur als Buchhypothek möglich, die Erteilung eines Hypothekenbriefes ist ausgeschlossen.
In der Praxis begegnet man der Sicherungshypothek meist in der Erscheinungsform einer Zwangssicherungshypothek. Diese stellt nach der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung in Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte dar.