Lexikon: Immobilien
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Glossare
Begriff | Definition |
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Zwangssicherungshypothek | Eine Sicherungshypothek muss gem. § 1184 (2) BGB als solche bezeichnet werden. Sie ist besonders fest mit der gesicherten Forderung verbunden und kann ohne diese auch nicht in Ausnahmefällen bestehen. Sie ist nur als Buchhypothek möglich, die Erteilung eines Hypothekenbriefes ist ausgeschlossen. |