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Lexikon: Immobilien

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Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers

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Glossare

Begriff Definition
E. Zusammenfassung

Aus baurechtlichen Gründen müssen Reihenhausanlagen oft in der Form von Wohnungseigentum organisiert werden. Durch entsprechende Gestaltung der Teilungserklärung kann dabei im wirtschaftlichen Ergebnis eine Rechtsstellung des Reihenhauseigentümers erreicht werden, die der Stellung des Eigentümers eines vermessenen Reihenhausgrundstücks nicht nachsteht.

Eigenheimzulage bei selbstgenutztem Wohneigentum

Stand bis 31.12.2002 - (s. auch Eigenheimzulagesetz: )
 
(also von der Höhe der Einkünfte abhängige) Förderung nach § 10 e EStG auf eine Zulagenförderung (Eigenheimzulage) umgestellt. Das heißt, jeder Förderungsberechtigte erhält einen Zuschuss in derselben Höhe.

Einheitswert

Der Einheitswert bezieht sich auf die Art des Grundstücks (Bewertungsgesetz) und wird auf der Grundlage des Einheitswertbescheides mitgeteilt. Er ist eine der Rechengrößen zur Ermittlung der Grundsteuer.

Einkommensgrenze

Seit 01.01.2000 hat der Gesetzgeber die Gestaltung der Eigenheimzulage geändert. Die neue Regelung stellt sich wie folgt dar:
Die Einkommensgrenzen betragen für Alleinstehende 160.000 DM und für Ehegatten 320.000 DM in zwei Jahren. Der Betrag erhöht sich für jedes zum Haushalt zugehöriges Kind um 60.000 DM. Für die Ermittlung des Einkommens wird der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr des Einzugs zuzüglich der Einkünfte des Vorjahres herangezogen.
Wenn der Kaufvertrag noch vor dem 01.01.2000 abgeschlossen worden ist, bzw. der Bauantrag gestellt wurde gelten noch die bisherigen Einkommensgrenzen. Wer erst nach danach den Bauantrag gestellt hat wird nach den neuen Vorschriften behandelt.
In welchem Jahr der Einzug stattfindet oder das Objekt fertig gestellt wird hat für die Berechnung der Einkommensgrenze also keine Bedeutung. Es entscheidet aber über den Beginn des Förderzeitraums.
Die Eigenheimzulage wird über einen Zeitraum von 8 Jahren gewährt, allerdings nur dann, wenn der Berechtigte die Immobilie auch selbst nutzt. Zieht man also erst im Jahr nach der Fertigstellung oder des Kaufs in das neue Heim verschenkt man ein Jahr der Förderung

Erbbauberechtigter

Pächter eines Erbpachtgrundstückes

Erbpacht in Kurzform

Pachten eines Grundstückes zur Bebauung von Wohn-/Hauseigentum für eine vom Gesetzgeber festgelegte Laufzeit von 99 Jahren mit allen dem Baurecht zugrundegelegten Rechten.

Erschließung

Unter Erschließung sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die der Herstellung der Verkehrswege (Fußwege, Anliegerstr.), der Versorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser, Gas, Wärme), der Abwasserbeseitigung (Kanalisation), der Beleuchtung und der Grünanlagen dienen.

Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinde kann die Erschließungsanlagen selbst herstellen, aber auch an Unternehmen übertragen. Erschließt die Gemeinde selbst, beträgt der beitragsfähige Erschließungsaufwand höchstens 90% der Erschließungskosten. 10% muss die Gemeinde selbst tragen. Bei Übertragung der Erschließung auf ein Unternehmen kann vereinbart werden, dass das Unternehmen die Kosten der beitragsfähigen wie auch der nichtbeitragsfähigen Erschließungsanlagen ganz oder teilweise übernimmt. Der Bauträger kann dann die Erschließungskosten in den Kaufverträgen mit den Erwerbern anteilig geltend machen.