Lexikon: Immobilien
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Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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E. Zusammenfassung | Aus baurechtlichen Gründen müssen Reihenhausanlagen oft in der Form von Wohnungseigentum organisiert werden. Durch entsprechende Gestaltung der Teilungserklärung kann dabei im wirtschaftlichen Ergebnis eine Rechtsstellung des Reihenhauseigentümers erreicht werden, die der Stellung des Eigentümers eines vermessenen Reihenhausgrundstücks nicht nachsteht. |
Eigenheimzulage bei selbstgenutztem Wohneigentum | Stand bis 31.12.2002 - (s. auch Eigenheimzulagesetz: ) |
Einheitswert | Der Einheitswert bezieht sich auf die Art des Grundstücks (Bewertungsgesetz) und wird auf der Grundlage des Einheitswertbescheides mitgeteilt. Er ist eine der Rechengrößen zur Ermittlung der Grundsteuer. |
Einkommensgrenze | Seit 01.01.2000 hat der Gesetzgeber die Gestaltung der Eigenheimzulage geändert. Die neue Regelung stellt sich wie folgt dar: |
Erbbauberechtigter | Pächter eines Erbpachtgrundstückes |
Erbpacht in Kurzform | Pachten eines Grundstückes zur Bebauung von Wohn-/Hauseigentum für eine vom Gesetzgeber festgelegte Laufzeit von 99 Jahren mit allen dem Baurecht zugrundegelegten Rechten. |
Erschließung | Unter Erschließung sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die der Herstellung der Verkehrswege (Fußwege, Anliegerstr.), der Versorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser, Gas, Wärme), der Abwasserbeseitigung (Kanalisation), der Beleuchtung und der Grünanlagen dienen. Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinde kann die Erschließungsanlagen selbst herstellen, aber auch an Unternehmen übertragen. Erschließt die Gemeinde selbst, beträgt der beitragsfähige Erschließungsaufwand höchstens 90% der Erschließungskosten. 10% muss die Gemeinde selbst tragen. Bei Übertragung der Erschließung auf ein Unternehmen kann vereinbart werden, dass das Unternehmen die Kosten der beitragsfähigen wie auch der nichtbeitragsfähigen Erschließungsanlagen ganz oder teilweise übernimmt. Der Bauträger kann dann die Erschließungskosten in den Kaufverträgen mit den Erwerbern anteilig geltend machen. |