Lexikon: Immobilien
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Glossare
Begriff | Definition |
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Teilungserklärung | Basierend auf dem Wohnungseigentumsgesetz regelt die Teilungserklärung das Verhältnis einzelner Wohnungseigentümer in einem Haus untereinander. Sie ist ein sehr wichtiges Dokument und muss stets notariell beurkundet sein. Die TE wird vom Besitzer eines Mehrfamilienhauses bzw. vom Bauträger abgegeben. Sehr häufig handelt es sich dabei um einen Bauträger, der beabsichtigt, die einzelnen Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen. was zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum, sprich zu den einzelnen Wohnungen gehört (z.B. welcher Keller oder Stellplatz gehört zu welcher Wohnung) |