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Lexikon: Immobilien

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Glossare

Begriff Definition
Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (gilt für das gesamte Gemeindegebiet) gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung

Flurnummer

Das Kataster ist in sog. Katasterbezirke oder Gemarkungen eingeteilt. Die Gemarkung ist meist in Gemeindebezirke und in Flure gegliedert. Für jede Flur ist eine Flurkarte angelegt. Die Flur wiederum ist in Flurstücke aufgeteilt, die mit Flurnummern versehen sind. Diese Flurstücksnummern entsprechen der Eintragung im jeweiligen Grundbuch.
Die Gemarkung umfasst im topographischen Zusammenhang liegende Flurstücke.

Förderungsberechtigte

Alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Form eines Bauherrn oder Erwerbers.

Förderungsbetrag bei Ausbauten und Erweiterungen

8 Jahre x 2,5 % der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) maximal aber 2.500,- DM
Maßgebend ist hier der Beginn der Maßnahme nach dem 31.12.9

Förderungsbetrag bei gebrauchten Objekten

8 Jahre x 2,5 % der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) maximal aber 2.500,- DM

Förderungsbetrag bei Neubauten

8 Jahre x 5 % der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis) maximal aber 5.000,- DM