Geförderte Objekte
Glossare
Begriff | Definition |
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Geförderte Objekte | Im Inland belegene Immobilie sowie Ausbauten oder Erweiterungen bei Nutzung dieser Immobilie zu eigenen Wohnzwecken oder unentgeltlicher Überlassung an einen Angehörigen (i. S. § 15 AO). Nicht gefördert werden: Ferien- und Wochen- endwohnungen, eine vom Ehepartner erworbene Immobilie und Immobilien im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. |