Gesamtförderung
Glossare
Begriff | Definition |
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Gesamtförderung | Der Gesamtbetrag der vom Staat gewährten Zulagenförderung ist beschränkt auf 100 % der Bemessungsgrundlage. Bei Ausbauten und Erweiterungen auf 50 % der Kosten. |
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Gesamtförderung | Der Gesamtbetrag der vom Staat gewährten Zulagenförderung ist beschränkt auf 100 % der Bemessungsgrundlage. Bei Ausbauten und Erweiterungen auf 50 % der Kosten. |