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Beantragung und Auszahlung der Förderung

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Glossare

Begriff Definition
Beantragung und Auszahlung der Förderung

Anträge zur Förderung erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder bei jedem Steuerberater. Die Förderung kann erstmals nach Fertigstellung bzw. Anschaffung der Immobilie beim Finanzamt eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Für die weiteren Jahre im Förderzeitraum erfolgt die Auszahlung jeweils am 15. März. Ein zusätzlicher Antrag ist hierfür nicht zu stellen. Ausnahme: Bei Änderung der Kinderanzahl oder Erhöhung der Bemessungsgrundlage.