Sinn und Zweck der Erbpacht
Glossare
Begriff | Definition |
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Sinn und Zweck der Erbpacht | Der Erwerber von Hauseigentum auf Erbbaurecht muss für den Grund keine Geldmittel aufwenden und hat lediglich einen mit dem Erbpachtgeber zu vereinbarenden, jährlich fälligen Erbpachtzins zu leisten. |