Beim Grundbuch handelt es sich um ein Register, in dem Grundstück und die an ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse eingetragen sind. Das Grundbuch wird von dem Amtsgericht in denen sich die jeweiligen Grundstücke (Immobilien) befinden als lose Blattsammlung geführt. Die einzelnen Teile werden durch ihre Papierfarbe unterschieden.
Das Bestandsverzeichnis enthält alle katastermäßigen Angaben, die erforderlich sind um ein Grundbuchblatt überhaupt anlegen zu können: Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe, Nutzungsart
Die Abteilung I gibt den (die) Eigentümer, sowie die Erwerbsart (z. Kauf, Erbfolge, Zuschlag bei Versteigerung) an.
Die Abteilung II enthält alle Lasten und Beschränkungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte, also Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallasten.
Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grund- und Realschulden.
Das Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Käufer, Erbe, Gläubiger)