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Maklercourtage

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Glossare

Begriff Definition
Maklercourtage

Die Maklercourtage ist die Provision eines Maklers für den Nachweis oder die Vermittlung eines Miet- oder Kaufobjektes. Die Höhe der Provision ist regional unterschiedlich. In Rheinlandpfalz sind folgende Käuferprovisionen üblich:
1,79 Monats-Nettomieten inkl. MWSt bei Anmietung einer privatgenutzten Wohnimmobilie (Haus, Wohnung)
2,38 Monats-Nettomieten inkl. MWSt bei Anmietung einer gewerblich genutzten Immobilie (Büro, Laden, Werkstatt...)
3,57 % vom notariellen Kaufpreis bei Ankauf einer Immobilie, egal ob wohnwirtschaftlich oder gewerblich genutzt.