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Mietkaution

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Glossare

Begriff Definition
Mietkaution

Die Mietkaution dient zur Sicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, z. B. zur Reparatur von Beschädigungen, insbesondere aber auch für den Fall, dass der Mieter seinen Mietzahlungen nicht nachkommt!
Die Kaution darf 3 Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung) nicht übersteigen. Nachfolgend 3 Beispiele:
1.) Der Vermieter legt ein Sparbuch an. Dies muss zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Der Vermieter muss die Kaution bei einer Bank "von seinem Vermögen" getrennt, anlegen.
2.) Der Mieter legt ein Sparbuch an, über das Mieter und Vermieter nur gemeinsam verfügen können.
3.) Der Mieter legt ein Sparbuch an und verpfändet dieses an den Vermieter.
4.) Der Mieter erbringt dem Vermieter eine Bankbürgschaft über die vereinbarte Kautionssumme.
Die Zinsen werden jährlich der Kaution zugeschlagen, verzinst und erhöhen die Kaution. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen auch die Zinsen an den Mieter zurückbezahlt werden.
Bedient sich der Vermieter aus der Kaution (z. B. wg. Mietrückstand), ist der Mieter zu ihrer Auffüllung verpflichtet (BGH WM 72, 57).Der Mieter ist nicht berechtigt, seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gegen die Mietforderung des Vermieters aufzurechnen
(BGH WM 72, 75).