1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Glossare
Begriff | Definition |
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1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks | Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. |
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1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks | Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. |