16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtungen
Glossare
Begriff | Definition |
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16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtungen | Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der maschinellen Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind. |