Pauschal vereinbarte Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen
Glossare
Begriff | Definition |
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Pauschal vereinbarte Neben- und Betriebskostenvorauszahlungen | Haben die Mietparteien zur Abgeltung der Betriebskosten die Zahlung einer monatlichen Pauschale durch den Mieter vereinbart, so sind mit der Zahlung der Pauschale die Nebenkosten abgegolten. Selbst wenn in Wirklichkeit die Neben- kosten durch den Pauschalbetrag nicht abgedeckt sind, braucht der Mieter keine Nachzahlung zu leisten. Er kann allerdings auch keine Rückzahlung verlangen, wenn die Pauschale höher war als die tatsächlichen Kosten. |