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Betriebs- und Nebenkosten bei der Vermietung eines Hauses:

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Glossare

Begriff Definition
Betriebs- und Nebenkosten bei der Vermietung eines Hauses:

(Hier gilt ebenfalls § 27 der II Berechnungsverordnung)
Im Mietvertrag sollte unbedingt festgelegt werden, welche Nebenkosten bei der Ver-/Anmietung eines Hauses, auf eigene Rechnung direkt vom Mieter getragen werden und welche Nebenkosten vom Vermieter auf den Mieter in Form einer Nebenkostenvorauszahlung erhoben werden.
Der Vermieter sollte sich diesbezüglich, besonders bei einem Neubau, vor Mietvertragsabschluss bei den einzelnen Kommunen erkundigen, ob die Rechnungsstellung z. B. für Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Kaminkehrer etc. direkt an den Mieter möglich ist.
Will der Vermieter Grundsteuer und Versicherungen für das Mietobjekt auf den Mieter umlegen, empfiehlt es sich die Kosten in Form einer Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter zu erhaben, da die Rechnungsstellung grundsätzlich an den Vermieter ergeht.