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A. Das Reihenhausgrundstück

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Glossare

Begriff Definition
A. Das Reihenhausgrundstück

Wer heute den Immobilienteil der Tageszeitung aufschlägt, um ein günstiges Reihenhaus zu finden, sieht sich zumindest in den Ballungsräumen einem riesigen Angebot gegenüber. Wenn nun der interessierte Käufer die ersten Kontakte knüpft, die ersten Angebote einholt und genauer unter die Lupe nimmt, stößt er nicht selten auf Reihenhäuser (oder DHH, EFH), die in der Form des Wohnungseigentums organisiert sind (1.) Während das Reihenhausgrundstück im Normalfalle ein vermessungstechnisch durch Grenzsteine abgegrenztes Grundstück bildet, existiert beim Reihenhaus als Wohnungseigentumseinheit nur ein (größeres) Grundstück, auf dem zwei oder mehr Reihenhäuser mit Garagen, Wegen und Gemeinschaftsflächen errichtet sind. Die Grenzen der
einzelnen Reihenhausgrundstücke sind dabei also nicht durch Grenzsteine voneinander getrennt, vielmehr erfolgt die Trennung der einzelnen Gartenfläche einschließlich der bebauten Teile über sogenannte "Sondernutzungsrechte" (2.).
Handelt es sich beim Reihenhaus in der Form des Wohnungseigentums um eine Gestaltung, bei der gesundes Misstrauen angebracht ist?
Ist das vermessene Reihenhausgrundstück vorzuziehen? Diese Fragen sollen nachstehend untersucht werden.