C. Der Begriff des Sondernutzungsrechts
Glossare
Begriff | Definition |
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C. Der Begriff des Sondernutzungsrechts | Die Rechtsbeziehungen der künftigen Reihenhauseigentümer untereinander werden in der Teilungserklärung geregelt. Jeder Reihenhauseigentümer erhält dabei einen bestimmten Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück, der mit dem Sondereigentum an seinem Reihenhaus verbunden wird. Die Trennung der einzelnen Reihenhausgrundstücke erfolgt über sogenannte Sondernutzungsrechte. Von einem Sondernutzungsrecht spricht man, wenn einem Wohnungseigentümer ein über § 13 Abs. 2 WEG hinausgehendes Gebrauchs- oder Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (z. B. Garten, Kfz-Stellplatz, Gemeinschaftsräume) eingeräumt wird, wodurch zugleich der Mitgebrauch der anderen Wohnungseigentümer beschränkt wird (4). Rechtsgrundlage ist dabei § 15 Abs. 1 WEG: |