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Lexikon: Assekuranz

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Glossare

Begriff Definition
Tarif

Der Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der Lebensversicherungsunternehmen.
Der Tarif ist Bestandteil des Versicherungsprodukts.
Er ist der Algorithmus, nach dem für die versicherbaren Interessen einer Gefahrenklasse Beiträge für Versicherungsschutz berechnet werden. Die Hauptelemente eines Tarifs sind:

    das versicherbare Interesse
    die zu tragende Gefahr
    die zu regulierenden Schäden
    die versprochenen Leistungen
    die zu tragenden Kosten
    die entsprechenden Beiträge
    die nötigen Reserven
    der notwendige Rückversicherungsschutz

Termfixversicherung

Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Ausbildungsversicherung). Die Versicherungsleistung wird auf jeden Fall zu einem festen Termin fällig.

Tierhalter

Für den Tierhalter und den Tierhüter (d.h. derjenige, der die Aufsicht über ein Tier übernommen hat) gelten verschärfte Haftungsvorschriften. Die Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Tierhalter können in einer besonderen Haftpflichtversicherung für Tierhalter abgedeckt werden - insbesondere Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter Haftpflichtversicherung.

Treuhänder

Das Vermögen von Lebensversicherungsunternehmen, aber grundsätzlich auch von Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, ist zum weit überwiegenden Teil in besonderer Weise "gebunden", um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge auf Dauer sicherzustellen. Daher wird der Deckungsstock, die bilanzierte Rückstellung für künftige Leistungen, von einem Treuhänder - nicht vom Aktuar - überwacht; er ist vom Aufsichtsrat des Versicherungsunternehmens unter Mitwirkung des Bundesaufsichtsamtes zu bestellen. - In der Privaten Krankenversicherung ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich, da die Aufsichtsbehörde nach dem neuen Versicherungsrecht nur noch nachträglich einschreiten kann.

Typentarif (Kfz-Versicherung)

Bei diesem Tarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Fahrzeugtyps. Ein Fahrzeugtyp wird gebildet aus den Fahrzeugen desselben Herstellers mit gleichem Aufbau. Der Typentarif wurde Mitte 1996 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingeführt. Er enthält eine Einstufung von rund 8 600 Pkw-Typen in 16 Typklassen (von 10 bis 25) auf der Grundlage des typabhängigen Schadenverlaufs. Ausschlaggebend ist dabei nicht in erster Linie die durchschnittliche Schadenhöhe, sondern die Schadenhäufigkeit. Diese hängt wesentlich von der typischen Nutzergruppe des Fahrzeugs ab. Die Typklasseneinstufungen werden jährlich geprüft, Umstufungen erfolgen dann zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages.

Typklassentarif

Tarifierungsform in der Autoversicherung: Die Fahrzeugmodelle bzw. Konstruktionsgruppen von Fahrzeugen werden je nach ihrem Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25; in Kasko 10-40) zusammengefasst. Den einzelnen Typklassen sind Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf zugeordnet.