Lexikon: Assekuranz
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Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Eigenbehalt | 1) Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in € oder Prozent. |
Eigenbehalt | Auch Selbstbehalt; 1) Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in EURO oder Prozent. 2)Teil des Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert, sondern selbst behält. |
Einbruchdiebstahl | Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes oder einer Wohnung einbricht oder einsteigt und aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet. |
Einlösungsbeitrag | So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger Versicherungsschutz und Widerrufsrecht). |
Einmalbeitragsversicherung | Das ist eine Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine Rentenversicherung (sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln. |
Eintrittsalter | Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, wobei der Geburtstag entscheidend ist, der dem Vertragsbeginn am nächsten liegt. Das Eintrittsalter eines 27jährigen zum Beispiel, der drei Monate nach Vertragsabschluss 28 Jahre alt wird, lautet daher 28 Jahre. |
Endalter | Alter des Versicherten beim regulären Vertragsende. |
Erlebensfall | So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Im allgemeinen weisen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll. |
Erstversicherung | Selbst abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt; Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Diese Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung bezeichnet. |
Erwerbsunfähigkeit | Nach dem Sozialversicherungsrecht ist eine Person erwerbsunfähig, wenn sie regelmäßig nicht mehr als zwei Stunden täglich einer Arbeit nachkommen kann. Mit der privaten Absicherung der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit über einen Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert. |
Existenz Datenmanager | alle Versionen zu einer bestimmten Instanz in einer Zeitperiode. |
Extended Coverage | "EC-Versicherung"; die Versicherung zusätzlicher Gefahren (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinkler-Leckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel). Ergänzung zur Feuer- oder Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe. Über eine Klausel können zusätzliche Gefahren versichert werden: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. |