Lexikon: Assekuranz
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Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Pauschalsystem | Begriff der Kraftfahrtunfallversicherung. Die vereinbarten Versicherungssummen werden dabei durch die Anzahl der berechtigten Insassen des Kraftfahrzeuges dividiert. Bei zwei oder mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen beitragsfrei um 50%. Jeder Insasse ist mit dem sich ergebenden Teilbetrag versichert. Das Pauschalsystem ist die gängigste Form der Kraftfahrtunfallversicherung für PKW. Gegensatz: Platzsystem |
Pensionszusage | siehe Betriebliche Altersversorgung |
Personenversicherung | Lebens-, Private Kranken-, allgemeine Unfallversicherung. |
Pflegerentenversicherung | Ist der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos, dass er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, so wird eine Pflegerente gezahlt, unabhängig davon, ob die Pflege im Heim oder zu Hause erfolgt. |
Pflegerentenzusatzversicherung | Zunehmend wird die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der Lebensversicherung durch die neue, preisgünstigere Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt. Diese private Zusatzpflegerente wird entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod gezahlt. Voraussetzung: Der Versicherte muss infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos werden, dass er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Weitere Beitragszahlungen sind dann nicht mehr erforderlich. Die Rente wird auch unabhängig davon erbracht, ob die Pflege im Heim oder zu Hause im Kreis der Familie erfolgt. |
Pflegeversicherung | Die Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten der ambulanten (seit 1. April 1995) und stationären Pflege (seit 1. Juli 1996) im Rahmen des Pflege-Versicherungsgesetzes für alle privat und gesetzlich Krankenversicherten. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung können durch private Versicherungen ergänzt werden (Pflegetagegeld-, Pflegekosten-, Pflegerentenversicherung). |
Pflichtversicherung | Pflicht zum Abschluss einer Versicherung aufgrund Gesetzes oder Satzung. So muss jeder Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter). Vorgeschrieben ist auch eine Haftpflichtversicherung für Atomanlagen, Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, eine Haftpflichtversicherung für Flugzeuge und für bestimmte Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Schausteller, Jäger). Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker u. a. können sich der Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht entziehen. |
Platzsystem | Begriff der Kraftfahrtunfallversicherung. Dabei wird jeder einzelne Platz eines Kraftfahrzeuges mit denselben Versicherungssummen versichert. In der Kraftfahrtunfallversicherung von Omnibussen und Omnibusanhängern ist das Platzsystem vorgeschrieben. Gegensatz: Pauschalsystem |
Police | Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte Verträge und Risiken. |
Policendarlehen | (siehe Beleihung der Lebensversicherung) |
Private Rentenversicherung | siehe |
Private Unfallversicherung für Bauen in eigener Regie | Während der Bauarbeiten sind sämtliche Personen, die im Auftrage des Versicherungsnehmers nicht gewerbsmäßig (alle Freunde, Bekannte, usw.) am Bau tätig sind, versichert. Alle zur Bauausführung benötigten Hilfskräfte werden bei der Berufsgenossenschaft versicherungspflichtig. Hier hat der Bauherr auch mit einer relativ hohen Beitragsbelastung zu rechnen. Leider sind allerdings auch hier die Leistungen nicht besonders hoch, weswegen die vorstehende Private Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht! |
Progressive Invaliditätsstaffel | Üblicherweise wird bei Invalidität ein dem festgestellten Invaliditätsgrad entsprechender Prozentsatz der für diese Leistungsart vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Abweichend von dieser Regel wird bei Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die Versicherungsleistung überproportional erhöht, so das bei 100 % Invalidität ein Vielfaches der Versicherungssumme gezahlt wird. Mit der progressiven Invaliditätsstaffel soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der finanzielle Bedarf bei besonders schweren Unfällen mit hohem Invaliditätsgrad ebenfalls überproportional wächst. |