Kaskoversicherung
Glossare
Begriff | Definition |
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Kaskoversicherung | Die Kaskoversicherung unterscheidet sich in die sog. Teil- u. Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet die Schadenarten Diebstahl, Brand, Wildschäden usw. Die Vollkaskoversicherung deckt indess auch den eigen verursachten Unfallschaden ab. Wird der Vollkaskoversicherungsschutz gewünscht, beinhaltet dieser automatisch die Teilkaskoversicherung. Diese kann aber auch allein abgeschlossen werden. Auch im Kaskobereich muss das zugrunde liegende Tarifwerk genau durchforstet werden. Manche Assekuranzgesellschaften bieten mehrere Varianten des gewünschten Versicherungsschutzes an. So kann die Teilkaskoversicherung unter anderem auch Schäden, welche durch Marderbisse verursacht werden beinhalten oder auch nicht. Besonderes Augenmerk sollte auf den Bereich „Mehrwert“ (s. nächster Punkt) gelegt werden.Bei der Vollkaskoversicherung gibt es z.B. der Bereich im Bereich des Neuwertersatzes sehr große Unterschiede bei den einzelnen Anbietern. Manche leisten gar keinen Neuwertersatz mehr, andere bei Fahrzeugen die noch kein halbes Jahr alt sind. Viele leisten nur noch Zeitwertentschädigung. Mehrwert Der Schutzbrief Der Schutzbrief ist aber auch eine Dienstleistungs-Versicherung. Das heißt, der Versicherer erbringt die zur Beseitigung eines Schadens erforderlichen Leistungen selbst (z.B. es wird ein Ersatzfahrer besorgt, die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert oder eine Abschleppfirma beauftragt. Rabattretter / SFR-Klassen / Rückstufungen im Schadenfall Tarifgruppen Weiche Tarifmerkmale / Sondernachlässe und Rabatte / Erstbesitzernachlass / Neu- oder Vorführwagenrabatte Alter des Fahrzeuges, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Hausbesitzer, einen eingeschränkten Fahrerkreis (z.B.: Nur Versicherungsnehmer und Partner), junge Familien usw. Diese Kriterien können Ihre individuelle Prämie um bis zu 70 % beeinträchtigen. Achtung: Um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben, sollten die von Ihnen gemachten Angaben der Tatsache entsprechen. Es können erhebliche „Strafprämien“ auf Sie zukommen. |