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Kaskoversicherung

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Glossare

Begriff Definition
Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung unterscheidet sich in die sog. Teil- u. Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet die Schadenarten Diebstahl, Brand, Wildschäden usw. Die Vollkaskoversicherung deckt indess auch den eigen verursachten Unfallschaden ab. Wird der Vollkaskoversicherungsschutz gewünscht, beinhaltet dieser automatisch die Teilkaskoversicherung. Diese kann aber auch allein abgeschlossen werden. Auch im Kaskobereich muss das zugrunde liegende Tarifwerk genau durchforstet werden. Manche Assekuranzgesellschaften bieten mehrere Varianten des gewünschten Versicherungsschutzes an. So kann die Teilkaskoversicherung unter anderem auch Schäden, welche durch Marderbisse verursacht werden beinhalten oder auch nicht. Besonderes Augenmerk sollte auf den Bereich „Mehrwert“ (s. nächster Punkt) gelegt werden.Bei der Vollkaskoversicherung gibt es z.B. der Bereich im Bereich des Neuwertersatzes sehr große Unterschiede bei den einzelnen Anbietern. Manche leisten gar keinen Neuwertersatz mehr, andere bei Fahrzeugen die noch kein halbes Jahr alt sind. Viele leisten nur noch Zeitwertentschädigung.

Mehrwert
Leider ein Bereich der von vielen überhaupt oder wenig berücksichtigt wird. Grobe Definition: Mehrwert ist der Differenzbetrag von dem KFZ-Grundausstattungspreis zum tatsächlichen Kaufpreis inkl. der gewünschten Ausstattung. Diese Mehrwerte sind in der sog. Teileliste in der Regel bis zum Betrag von DM 2.000 im Kaskoversicherungsschutz beitragsfrei enthalten. Auch hier unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Assekuranzgesellschaften je nach Tarifwerk sehr stark. Bei vielen Anbietern beläuft sich die Summe der beitragsfrei mitversicherten Mehrwerte auf DM 5.000. Um im Schadenfall keine Überraschung zu erleben, sollte man sich diesem Punkt ebenfalls genau ansehen.

Der Schutzbrief
Bei vielen KFZ-Versicherungen ist ein Schutzbrief inklusive. Der Schutzbrief leistet zweierlei. Zum einem ist er eine Kostenversicherung. Er deckt die Kosten, die durch Panne, Unfall, Diebstahl, Totalschaden, Erkrankung, Verletzung oder Tod des Fahrers sowie mitversicherter Personen, dem Versicherten entstehen.

Der Schutzbrief ist aber auch eine Dienstleistungs-Versicherung. Das heißt, der Versicherer erbringt die zur Beseitigung eines Schadens erforderlichen Leistungen selbst (z.B. es wird ein Ersatzfahrer besorgt, die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert oder eine Abschleppfirma beauftragt.

Rabattretter / SFR-Klassen / Rückstufungen im Schadenfall
Was früher bei sehr vielen gang und gebe war ist heute meist nur noch die Ausnahme. Sprich der sogenannte Rabattretter. Bei vielen Versicherern werden Sie bei einem Schaden ab einer bestimmte SFR-Klasse zwar zurück gestuft, bleiben aber bei der selben prozentualen Beitragsbelastung. Beispiel: Sie fahren nunmehr seit 25 Jahren schadenfrei. Dies entspricht in der Regel dem niedrigsten Beitragssatz von 30 % (Achtung: Einige Anbieter unterschreiten diesen Beitragssatz bis auf 25 % -- sind aber trotzdem unter dem Strich nicht der billigste Anbieter). Es passiert nunmehr ein Unfall. Die Folge: Sie werden zurückgestuft von der SF 25 auf die SF 18, welche ebenfalls einem Rabattsatz von 30 % entspricht.

Tarifgruppen
In der Regel gibt es drei verschiedene Tarifgruppen: N = für den Normalverbrauer, B = Beamte und A = Agrarier.

Weiche Tarifmerkmale / Sondernachlässe und Rabatte / Erstbesitzernachlass / Neu- oder Vorführwagenrabatte
Über Sinn oder Unsinn kann man sich streiten. Fakt ist aber, dass durch sehr gute Statistiken erwiesen ist, dass verschiedene Kriterien Nachlässe oder Zuschläge rechtfertigen. Viele Assekuranzgesellschaften gewähren Nachlässe oder berechnen Zuschläge für:

Alter des Fahrzeuges, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Hausbesitzer, einen eingeschränkten Fahrerkreis (z.B.: Nur Versicherungsnehmer und Partner), junge Familien usw.

Diese Kriterien können Ihre individuelle Prämie um bis zu 70 % beeinträchtigen. Achtung: Um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben, sollten die von Ihnen gemachten Angaben der Tatsache entsprechen. Es können erhebliche „Strafprämien“ auf Sie zukommen.