Lexikon: Assekuranz
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Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Haftpflicht | Unter Haftpflicht versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einer anderen Person zugefügt hat. Der Schädiger haftet für einen Schaden mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. |
Hagelschäden | In der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) mitversichert. In der Verbundenen Wohngebäude- und in der Sturmversicherung lassen sie sich - meist gegen einen geringen Beitragsaufschlag - einschließen. Nach den Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB '88 und '92) sind sie generell mitversichert. Auch die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Hagel auf (VHB '84/VHB '92). Bei der "klassischen" Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der landwirtschaftlichen Versicherung. Hier haftet der Versicherer für den Ertragsausfallschaden, der an den versicherten landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen durch die Einwirkung des Hagelschlags entsteht. |
Hausrat | Als Hausrat gelten bedingungsgemäß alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Die Versicherung einzelner (besonders gefährdeter) Sachen ist nicht möglich. Versicherungsschutz besteht damit grundsätzlich für alle Sachen, die beliebigen privaten Zwecken dienen. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümer der Sachen ist oder diese nutzt. |
Hausratversicherung | Die Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die sich am beweglichen Hab- und Gut durch nachstehende Schäden ergeben: Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch. Über den Einschluß von zusätzlichen Gefahren, wie z.B. Einschluss von Überspannungs- und Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, der Versicherung von Aquarien, Wasserbetten usw, sollte auf jeden Fall gesprochen werden. Zu beachten ist hierbei, dass auch die aktuellen Versicherungsbedingungen nach der "VHB 98" dem Vertragswerk zugrunde liegen. Hierin sind maßgebende Einzelheiten wie z.B. mitversicherte Hausratgegenstände bei Unterbringung in einer Garage usw. geregelt. Das Marktangebot unterscheidet sich mit sehr großen Prämienunterschieden und vielen Tarifvarianten, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Zu Beachten sind generell die mitversicherten Positionen:
Darüber hinaus können Sie natürlich auch Fahrraddiebstahl oder Glasbruchschäden einschließen bzw. individuelle Anpassung der mitversicherten Positionen vornehmen. |
Heiratskapitalversicherung | Besondere Form der Lebensversicherung. Versicherungsleistung wird bei Heirat, spätestens (meist) zum 25. Geburtstag des Kindes fällig. Das Mädchen darf bei Vertragsabschluss nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre sein. Versichert ist außerdem der Versorger (in der Regel ein Elternteil): Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. |
Hypothekendarlehen | siehe Baudarlehen |