Lexikon: Assekuranz
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Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Baudarlehen |
Sie werden zusammen mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbart und durch eine Hypothek gesichert. Es sind Versicherungsbeiträge und Zinsen zu bezahlen. Zur Tilgung der Hypothek dient die Versicherungsleistung am Ende der Vertragsdauer. Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die Hypothek sofort getilgt, und die Familie ist schuldenfrei, sofern die Höhe der Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung | Diese Versicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen während der gesamten Bauzeit. Versicherungssummen: 3.000.000 DM für Personenschäden sowie 1.000.000 DM für Sachschäden Maßgebend für die Prämienberechnung ist die gesamte Bausumme, wobei die Eigenleistungen sowie die Nachbarschaftshilfe separat bewertet werden. Auf diesen Versicherungsschutz sollte unter keinen Umständen verzichtet werden, da Sie als Bauherr für alle Schadenersatzansprüche mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haften. Die Bauherrenhaftpflichtversicheung übernimmt für Sie
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Baukindergeld | Je Kind, das im Haushalt lebt, werden 1.500,- DM pro Jahr für die Dauer des 8-jährigen Förderzeitraumes bezahlt. |
Bauleistungsversicherung | Hier werden Kosten für Schäden übernommen, die bis zur Beendigung der Bauarbeiten beim Neu-, Um- oder Ausbau eines Hauses eintreten können. Es werden alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile von Gebäudeneubauten bis zu deren schlüsselfertigen Errichtung versichert. Bei dieser Versicherung spricht man von einer sogenannten "Allgefahrendeckung" die folgende Risiken beinhaltet:
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Beispielrechnung | Wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Höhe der Überschussbeteiligung. Vor Vertragsabschluss kann man von den Lebensversicherungsunternehmen sogenannte Beispielrechnungen erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die Überschussbeteiligung des Unternehmens tatsächlich erhöht haben. |
Beispielrechnung | Wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ist die Höhe der Überschußbeteiligung. Vor Vertragsabschluß kann man von den Lebensversicherungsunternehmen sogenannte Beispielrechnungen erhalten. Diese zeigen, wie sich die Leistungen eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrages durch die Überschußbeteiligung des Unternehmens tatsächlich erhöht haben. Sie zeigen ferner die mögliche künftige Entwicklung der Überschußbeteiligung. Aus diesen Darstellungen wird ersichtlich, wie sich das Überschußbeteiligungssystem, das von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein kann, auf einen Lebensversicherungsvertrag auswirkt (vergleiche auch Rendite). |
Beitrag | Versicherungsbeitrag, häufig auch "Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz. Während man unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme versteht, umfasst der "verdiente Beitrag" die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen des technischen Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge. Der "verdiente Netto-Beitrag" ist die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach Abzug der Rückversicherung). Unter den "gebuchten Beiträgen " versteht man die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne "Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)". In der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB Überschußanteile, die als Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der Verbandsstatistik liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten Beiträge zugrunde. |
Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.) | Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. |
Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.) | Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. |
Beitragsanpassungsklauseln | Die nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale Versicherungsschutz gesichert. |
Beitragsanpassungsklauseln | Die nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die Beitragszahlung erhöht wird. Durch die Angleichung der Beiträge an den gestiegenen Wert der Versicherungsleistung wird auf Dauer der reale Versicherungsschutz gesichert. |
Beitragseinnahmen | Zu unterscheiden ist zwischen Brutto- und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In der Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen (passiven) Versicherungsgeschäfts. In den Jahresabschlüssen der Versicherungsunternehmen: Brutto-Beitragseinnahme aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft und dem in Rückdeckung übernommenen (indirekten) Geschäft, das heißt ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts. |
Beitragseinnahmen | Zu unterscheiden ist zwischen Brutto- und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In der Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen (passiven) Versicherungsgeschäfts. In den Jahresabschlüssen der Versicherungsunternehmen: Brutto-Beitragseinnahme aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft und dem in Rückdeckung übernommenen (indirekten) Geschäft, das heißt ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts. |
Beitragskalkulation | Die Unternehmen der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge - und umgekehrt. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich. |
Beitragskalkulation | Die Unternehmen der Individualversicherung fassen bei der Berechnung der Beiträge jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder Angehörige einer Risikogruppe zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag. In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe (Beamte, Landwirte, Sonstige). Generell gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer sind auch die Beiträge - und umgekehrt. Hingegen ist die Sozialversicherung in starkem Maße vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Einkommenshöhe. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger. Dies wirkt sich zwar auf die Höhe von Rente und Arbeitslosengeld aus, doch eine Leistungsäquivalenz ist nur bedingt vorhanden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen sogar für alle Mitglieder praktisch gleich. |