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Lexikon: Assekuranz

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Glossare

Begriff Definition
Leibrente

Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden.

Laufende Prämie

Versicherungsbeitrag, den der Versicherer in einem Geschäftsjahr einnimmt.

Lebensversicherung

Die versicherbaren Risiken sind: Todesfall, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Unfalltod, Heirat und Pflegebedürftigkeit. Es gibt knapp 30 gängige Versicherungsformen: Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem Todesfallrisiko (Hinterbliebenenversorgung) auch die eigene Altersvorsorge (bei Ablauf des Versicherungsvertrags) umfasst. Nur im Todesfall des Versicherten zahlt die "Risiko-Lebensversicherung"; sie dient nicht der Altersvorsorge. Als "Rentenversicherung" abgeschlossen, erhält der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente garantiert. Die "vermögensbildende Lebensversicherung" entspricht den besonderen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes (Begrenzung des Höchstbeitrags auf 936 DM jährlich u. a.). Die "selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung" zahlt im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann - in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung - durch Zusatzversicherungen gegen die Risiken Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden. Etwa jede zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen.
Lebensversicherung auf verbundene Leben
Bei dieser Form der kapitalbildenden Lebensversicherung sind mehrere, zumeist zwei Personen in einem Vertrag versichert. Die Leistung wird beim Tod des zuerst Sterbenden erbracht. Diese Form wird gern als Ehegatten-Versicherung genutzt. Sie eignet sich aber auch als Teilhaber-Versicherung für Personen, die gemeinsam ein Geschäft oder eine Praxis betreiben. Bei einigen Unternehmen können auch Rentenversicherungen und Risikoversicherungen auf verbundene Leben abgeschlossen werden.

Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist.

Lebensversicherungsabschluss

Zum Abschluss einer Versicherung wird ein Antrag unterschrieben, der im allgemeinen von einem Versicherungs-Vertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort und Beruf des Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn.

Leistungsquote

Anteil der gesamten Versicherungsleistungen an den Brutto-Beitragseinnahmen in Prozent. In der Lebensversicherung handelt es sich bei den Versicherungsleistungen um die ausgezahlten und die den Leistungsreserven zugeführten Beträge (Zuwachs der Leistungsverpflichtungen). Für die Private Krankenversicherung werden die Gesamtaufwendungen berücksichtigt (Leistungen für Versicherungsfälle sowie Aufwendungen für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Deckungsrückstellung).