Lexikon: Assekuranz
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Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Rechnungszins | Neben der Sterbetafel spielt der Rechnungszins eine ausschlaggebende Rolle für die Kalkulation von Lebensversicherungsbeiträgen. In der Lebensversicherung schreibt er die Mindestverzinsung der |
Rendite | Zur Beurteilung der Rentabilität einer Lebensversicherung bieten sich vergangenheits- und zukunftsbezogene Betrachtungsweisen an. Stets ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind und heutige Annahmen sich in der Zukunft ändern können. Da die kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur ein Sparvorgang ist, sondern auch Versicherungsschutz bietet, ist ein Vergleich mit anderen Sparformen nicht ohne weiteres möglich. Eine Berechnung von Prof. Dr. Farny weist unter Zugrundelegung eines Eintrittsalters von 30 Jahren und einer Vertragslaufzeit von mind. 24 Jahren für die Vergangenheit eine Erlebensfallrendite von 5,5 Prozent aus. Eine Fortschreibung auf der Grundlage der obigen Annahmen in die Zukunft führt zu einer eher noch verbesserten Rendite der Lebensversicherung. |
Rentengarantie | Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten gehen dann an die Hinterbliebenen (siehe auch Leibrente). |
Rentenreform | Seit Mitte der siebziger Jahre liegt die Zahl der Geburten unter der Zahl der Sterbefälle. Finanzieren heute zwei Erwerbstätige einen Rentner, so muss ab dem Jahre 2030 ein Erwerbstätiger für einen Rentner aufkommen. Mit der Rentenreform 1992 wurde die Rentenfinanzierung der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Das bedeutet: Nicht mehr die Brutto-, sondern die Nettolöhne bestimmen die jährliche Anpassung gesetzlicher Altersrenten. Des weiteren wird die Lebensarbeitszeit schrittweise auf das 65. Lebensjahr verlängert, bei vorzeitigem Rentenbezug vermindert sich die Rente für jedes Jahr um rund 3,6 Prozent, Ausbildungszeiten werden abgewertet u. a. |
Rentenversicherung | siehe Leibrente |
Restschuldversicherung | Sie ist eine spezielle Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge passen sich jeweils der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt. |
Risiko | Gegenstand der Versicherung. |
Risikobeitrag | Teil des Versicherungsbeitrags (Prämie), der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt. |
Risikoversicherung | Die Risikoversicherung wird auch kurze Todesfallversicherung genannt und nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient vor allem der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie zum Beispiel Hypotheken- oder Ratenzahlungen. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet. Man kann bei Abschluss dieser Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikoversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln. |
Risikozuschlag | Beitragszuschlag zum Ausgleich eines erhöhten Risikos, etwa in der Unfallversicherung bei Ausübung gefährlicher Sportarten und bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder in der Lebens- wie auch in der Privaten Krankenversicherung für gesundheitliche Erschwernisse. |
Rückdeckungsversicherung | (siehe Betriebliche Altersversorgung) |
Rückkaufswert | Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge. |
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) | Die von den Lebensversicherern erwirtschafteten Überschüsse müssen größtenteils den Versicherten gutgeschrieben werden. Tatsächlich lag dieser Wert in den letzten Jahren zwischen 97 und 98 Prozent. Ein Teil der Überschüsse wird mittels der sogenannten Direktgutschrift dem Kunden direkt gutgebracht. Der andere Teil wird zunächst einer besonderen Rückstellung, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), zugeführt und aus dieser mit einer zeitlichen Verzögerung zur Weitergabe an die einzelnen Versicherungen entnommen. Die Höhe der in einem bestimmten Geschäftsjahr fällig werdenden Überschussanteile wird vom Versicherer bereits ein bis zwei Jahre vorher festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Hierdurch wird vermieden, dass kurzfristige Schwankungen in den Jahresergebnissen auch dann zu einer laufenden Anpassung der Überschussbeteiligung zwingen, wenn die Überschusskraft über einen längeren Zeitraum unverändert bleibt. - In der Privaten Krankenversicherung werden aus der RfB die Beträge für die Beitragsrückvergütung (siehe dort) und die gebuchten Beiträge zur Abmilderung von Beitragsanpassungen (siehe "Beitrag") entnommen. |
Rücktrittsrecht | Dieses (siehe Versicherungsantrag) gilt, wenn dem Kunden bereits bei Antragstellung sowohl die Versicherungsbedingungen als auch alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen überreicht worden sind. Die Rücktrittserklärung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins an den Versicherer abzusenden. |
Rückversicherung | Entlastet den Erstversicherer; Teile des vom Kunden übernommenen Risikos werden auf einen Rückversicherer gegen Zahlung eines Rückversicherungsbeitrags abgewälzt, vereinfacht "Versicherung der Versicherer". |