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Lexikon: Assekuranz

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Glossare

Begriff Definition
Neuwert

Die Hausratversicherung der Aachener und Münchener Versicherung sieht im Schadenfall eine Neuwertentschädigung auch ohne Nachweis der Wiederbeschaffung vor. Werden Hausratgegenstände durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) total zerstört, erhält der Versicherungsnehmer den Wert, den er braucht um die zerstörten Hausratgegenstände in gleicher Art und Güte zu besorgen.

Neuwert

Betrag, der für die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines Gebäudes nötig ist. Typische Neuwertversicherungen sind die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung.

Niederlassungsfreiheit

Recht eines EU-Versicherers, in jedem anderen EU-Land eine Niederlassung zu den für Inländer gültigen Bedingungen zu errichten.

Nutzwärmeschäden

Bezeichnung für Brandschäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. (z. B. der durchfeuchteten Wand wird mit einer Trocknungsmaschine Wärme zugeführt, die Wand fängt daraufhin Feuer).