Lexikon: Assekuranz
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Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
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Überschussanteile | Die vom Lebensversicherer zugeteilten Überschussanteile werden in der Regel zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. |
Überschussbeteiligung | Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die wichtigsten Überschussverteilungssysteme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem. |
Umlageverfahren | Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistungen werden aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert. Eine Kapitalbildung ist dadurch - anders als beim Kapitaldeckungsverfahren der Assekuranz - nicht möglich. |
Unfall | Ein Unfall im Sinne der Bedingungen der privaten Unfallversicherung hat sich ereignet, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Selbsttötung und Selbstverstümmelung sind demnach keine Unfälle, da es an der Unfreiwilligkeit fehlt. |
Unfall-Zusatzversicherung | Sie kann den Versicherungsschutz ergänzen, allerdings nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Durch die Unfall-Zusatzversicherung erhöht (meistens verdoppelt) sich bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme. |
Unfall-Zusatzversicherung | Durch sie erhalten die Anspruchsberechtigten eine zusätzliche Versicherungsleistung, wenn die versicherte Person durch einen Unfall stirbt. So erhöht sich bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risikoversicherung die vereinbarte Versicherungssumme je nach Vertragsgestaltung auf das Doppelte oder sogar das Dreifache der Hauptversicherung. |
Unfallrente | Rentenzahlungen aufgrund eines Unfalls. Die Geldrente besteht (im Gegensatz zu einer einmaligen Kapitalzahlung) in regelmäßig wiederkehrenden Geldleistungen auf Zeit oder Lebenszeit. |
Unfallversicherung, gesetzlich | Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen. Pflichtversichert sind alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses Beschäftigten. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. |
Unfallversicherung, privat | Während die gesetzliche Unfallversicherung auf den Bereich der Arbeitsunfälle beschränkt ist, bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz gegen finanziellen Mehrbedarf infolge von Gesundheitsschädigungen des Versicherten durch Unfall . Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen nach der Gliedertaxe bestimmt. Zur Verbesserung der Leistung bei besonders schweren Unfällen kann eine progressive Invaliditätsstaffel |
Unterversicherung | Versicherungssumme ist kleiner als der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen; führt zu Entschädigungskürzungen. |
Unterversicherung (Hausratversicherung) | Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadenfalles besteht Unterversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält seinen Schaden nur gekürzt entschädigt. |
Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung) | Wenn die mit uns vereinbarte Versicherungssumme nicht dem Wert des Gebäudes entspricht, sondern zu niedrig angesetzt ist, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das Gleiche gilt, wenn nachträgliche An-, Um- oder Ausbauten am Gebäude, durch die der Wert erhöht wird, nicht gemeldet werden. Eventuelle Schäden werden dann nur anteilig ersetzt. Dazu ein Beispiel: |
Unterversicherungsverzicht | Wenn ein Unterversicherungsverzicht (Klausel 7712, VHB 92) als vereinbart gilt, wird jeder Schaden im Rahmen der Versicherungssumme und der übrigen vertraglichen Vereinbarungen voll entschädigt. Eine Überprüfung des Versicherungswertes der versicherten und vom Schaden nicht betroffenen Sachen findet nicht mehr statt. Die Entschädigung ist natürlich durch die Versicherungssumme, die Entschädigungsgrenzen und den Schaden begrenzt. Eine eventuelle Unterversicherung wird nicht angerechnet. |