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Lexikon: Assekuranz

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Glossare

Begriff Definition
Deckungskapital 

Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital. 

Dienstleistungsfreiheit

Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert.

Dienstleistungsfreiheit 

Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert. 

Direktes Geschäft

Selbst abgeschlossenes Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten, das heißt in Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und Erstversicherern. 

Direktgutschrift

Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuss wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.

Direktversicherer

1) Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer.
2) Versicherer ohne Außendienst ("Direktvertrieb").
3) Direktversicherung ist außerdem die Bezeichnung für Lebensversicherungsverträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (siehe dort). 

Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist (siehe auch Betriebliche Altersversorgung).

Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist (siehe auch Betriebliche Altersversorgung).

Direktvertrieb

Vertrieb ganz ohne oder mit nur sehr wenigen Versicherungsvertretern. Vertragsabschluss erfolgt in aller Regel auf dem Postweg.

Drei-Säulen-System

Die Kombination von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherung, die heute weitgehend üblich ist, nennt der Fachmann Drei-Säulen-System der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Eine umfassende Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu erzielen.

Dynamische Lebensversicherung

Auch Zuwachs- oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen.

Dynamische Lebensversicherung

Auch Zuwachs- oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen.