Lexikon: Assekuranz
Als ergänzenden Service haben wir für Sie Lexikas aus unseren verschiedenen Tätigkeitsbereichen erstellt.
Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
---|---|
Deckungskapital | Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des LV-Vertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt, das üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital. |
Dienstleistungsfreiheit | Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert. |
Dienstleistungsfreiheit | Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert. |
Direktes Geschäft | Selbst abgeschlossenes Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten, das heißt in Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und Erstversicherern. |
Direktgutschrift | Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuss wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins. |
Direktversicherer | 1) Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer. |
Direktversicherung | Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist (siehe auch Betriebliche Altersversorgung). |
Direktversicherung | Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist (siehe auch Betriebliche Altersversorgung). |
Direktvertrieb | Vertrieb ganz ohne oder mit nur sehr wenigen Versicherungsvertretern. Vertragsabschluss erfolgt in aller Regel auf dem Postweg. |
Drei-Säulen-System | Die Kombination von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherung, die heute weitgehend üblich ist, nennt der Fachmann Drei-Säulen-System der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Eine umfassende Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu erzielen. |
Dynamische Lebensversicherung | Auch Zuwachs- oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen. |
Dynamische Lebensversicherung | Auch Zuwachs- oder Anpassungsversicherung genannt; Beitrag und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Maßstab dafür ist meistens die Entwicklung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Lebensversicherer empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze. Üblich ist mittlerweile die Kombination beider Erhöhungsformen. |