Lexikon: Assekuranz
Als ergänzenden Service haben wir für Sie Lexikas aus unseren verschiedenen Tätigkeitsbereichen erstellt.
Hinweis:
Das Lexikon wurde nach bestem Wissen und Gewissen ers
Glossare
Begriff | Definition |
---|---|
Widerrufsrecht | Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein 14tägiges "Rücktrittsrecht" nach Erhalt des Versicherungsscheins. |
Widerspruchsrecht | Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen, also vom Widerspruchsrecht (siehe Police) Gebrauch gemacht werden. |
Wildschaden | Unter Wildschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, dass das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Folgende Tiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild: Wisent, Elch, Rot-, Dam-, Gams-, Stein- und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Steinmarder und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin. Haus- und Nutztier gehören nicht zum Haarwild! Voraussetzung für einen Haarwildschaden ist, dass sich das versicherte Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung befand. Ist dies nicht der Fall, liegt kein Wildschaden vor. |
Wohnfläche | Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung (einschließlich Hobbyräume). Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller, Speicher und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche wird im Versicherungsantrag erfragt und ist Tarifierungsinstrument. Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Feststellung der Wohnungsgröße mit besonderer Sorgfalt getroffen und ggf. überprüft wird. |