Kapitalertragsteuer
Glossare
Begriff | Definition |
---|---|
Kapitalertragsteuer | Bei einer Kapitalversicherung mit - in der Regel weniger als 12 Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. |