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Lebensversicherung

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Glossare

Begriff Definition
Lebensversicherung

Die versicherbaren Risiken sind: Todesfall, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Unfalltod, Heirat und Pflegebedürftigkeit. Es gibt knapp 30 gängige Versicherungsformen: Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem Todesfallrisiko (Hinterbliebenenversorgung) auch die eigene Altersvorsorge (bei Ablauf des Versicherungsvertrags) umfasst. Nur im Todesfall des Versicherten zahlt die "Risiko-Lebensversicherung"; sie dient nicht der Altersvorsorge. Als "Rentenversicherung" abgeschlossen, erhält der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente garantiert. Die "vermögensbildende Lebensversicherung" entspricht den besonderen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes (Begrenzung des Höchstbeitrags auf 936 DM jährlich u. a.). Die "selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung" zahlt im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann - in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung - durch Zusatzversicherungen gegen die Risiken Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden. Etwa jede zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen.
Lebensversicherung auf verbundene Leben
Bei dieser Form der kapitalbildenden Lebensversicherung sind mehrere, zumeist zwei Personen in einem Vertrag versichert. Die Leistung wird beim Tod des zuerst Sterbenden erbracht. Diese Form wird gern als Ehegatten-Versicherung genutzt. Sie eignet sich aber auch als Teilhaber-Versicherung für Personen, die gemeinsam ein Geschäft oder eine Praxis betreiben. Bei einigen Unternehmen können auch Rentenversicherungen und Risikoversicherungen auf verbundene Leben abgeschlossen werden.