Lebensversicherung
Glossare
Begriff | Definition |
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Lebensversicherung | Die versicherbaren Risiken sind: Todesfall, Altersversorgung, Berufsunfähigkeit, Unfalltod, Heirat und Pflegebedürftigkeit. Es gibt knapp 30 gängige Versicherungsformen: Am wichtigsten ist die Kapitallebensversicherung, die neben dem Todesfallrisiko (Hinterbliebenenversorgung) auch die eigene Altersvorsorge (bei Ablauf des Versicherungsvertrags) umfasst. Nur im Todesfall des Versicherten zahlt die "Risiko-Lebensversicherung"; sie dient nicht der Altersvorsorge. Als "Rentenversicherung" abgeschlossen, erhält der Versicherte bis zum Lebensende eine regelmäßige Leibrente garantiert. Die "vermögensbildende Lebensversicherung" entspricht den besonderen Erfordernissen des Vermögensbildungsgesetzes (Begrenzung des Höchstbeitrags auf 936 DM jährlich u. a.). Die "selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung" zahlt im Falle vorzeitiger Berufsunfähigkeit im allgemeinen mindestens 50 Prozent. Der Versicherungsschutz kann - in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung - durch Zusatzversicherungen gegen die Risiken Unfälle, Berufsunfähigkeit und Pflege sinnvoll ergänzt werden. Etwa jede zweite Hauptversicherung wird heute mit Zusatzschutz abgeschlossen. |