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Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)

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Glossare

Begriff Definition
Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung)

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab, bei der letztere direkt bezugsberechtigt sind, spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt ist.