Neuwert
Glossare
Begriff | Definition |
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Neuwert | Die Hausratversicherung der Aachener und Münchener Versicherung sieht im Schadenfall eine Neuwertentschädigung auch ohne Nachweis der Wiederbeschaffung vor. Werden Hausratgegenstände durch eine versicherte Gefahr (z.B. Brand) total zerstört, erhält der Versicherungsnehmer den Wert, den er braucht um die zerstörten Hausratgegenstände in gleicher Art und Güte zu besorgen. |