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Private Unfallversicherung für Bauen in eigener Regie

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Glossare

Begriff Definition
Private Unfallversicherung für Bauen in eigener Regie

Während der Bauarbeiten sind sämtliche Personen, die im Auftrage des Versicherungsnehmers nicht gewerbsmäßig (alle Freunde, Bekannte, usw.) am Bau tätig sind, versichert. Alle zur Bauausführung benötigten Hilfskräfte werden bei der Berufsgenossenschaft versicherungspflichtig. Hier hat der Bauherr auch mit einer relativ hohen Beitragsbelastung zu rechnen. Leider sind allerdings auch hier die Leistungen nicht besonders hoch, weswegen die vorstehende Private Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht!